Naturschutzgebiet Haspelmoor

Das Naturschutzgebiet Haspelmoor ist 157 Hektar groß; inklusive der umliegenden Feucht-Torfwiesen erreicht das Gebiet eine Größe von ca. 370 ha. Im südöstlichen Teil befindet sich das Zentralmoor, durch die Bahnlinie getrennt, im nördlichen Teil, befindet sich das Rote Moos und das Biermösl. Im äußersten Süden stößt man auf das Nassenmoos. Das Moor wird nach Osten über das Einzugsgebiet der Maisach und nach Westen über den Finsterbach in die Paar entwässert.

Eine botanische Besonderheit dieses Moorgebiets ist das Vorkommen der Rosmarinheide. Die Ausbreitung dieser seltenen Pflanze ist im Großraum Augsburg auf dieses Naturschutzgebiet begrenzt. Zudem kommt der überaus seltene rundblättrige Sonnentau vor. Er wächst selbst im Moor nur an bestimmten Stellen mit besonderem Boden/Licht/Feuchteklima.

 

Das Scheidige Wollgras bildet auf den Hochmoorflächen einen konstanten Massenbestand aus, die Pflanze ist ein Relikt der Eiszeit. Es zeigt ab April seine buttergelben Blütenstände und setzt später im Sommer leuchtend weiße "Schneeflocken" in die grüne Moorwiese. Die spätsommerliche Blüte der purpurfarbenen Besenheide beginnt im September.


In jüngster Zeit wird versucht, den Wasserspiegel des Moorgebiets anzuheben, die Maßnahmen ließen einen idyllisch anmutenden See entstehen. Derlei Unternehmungen führen zwar zu einer Renaturierung des Moores, verdrängen aber auch bestimmte Gräser. Ein gewollter und positiver Nebeneffekt ist, dass durch den erhöhten Wasserspiegel Bäume und Sträucher auf den Hochmoorflächen absterben.

Das Gebiet wurde in die Liste der bayerischen Geotope aufgenommen, dies unterstreicht die Wichtigkeit des Naturschutzgebietes zusätzlich. Im Umland des Moorgebietes befinden sich noch zahlreiche anmoorige Feuchtwiesen. Im Rahmen der Unterschutzstellung des Moores (Zentralmoor und Feuchtwiesen) wurde festgelegt, dass diese Streuwiesen weder entwässert, gedüngt, umgebrochen, beweidet oder aufgeforstet werden dürfen. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist lediglich im Rahmen einer jährlichen Mahd vorgesehen, die der Freihaltung von Gehölzen dient.